Neuerungen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Der bisher einfache Passus „keine lebensverlängernde Maßnahmen“ zu wünschen, genügt nicht mehr. Die Patientenverfügung muss nun konkretisiert werden durch exemplarische Auflistungen, in welcher Krankheitssituation welche Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht werden.
Wir danken unserem neuen Rechtsberater Herrn Rechtsanwalt Philipp Landers, dass er neue Muster von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erstellt und diese bereits auch in einer Veranstaltung im September 2017 vielen Fördervereinsmitgliedern erläutert hat. Wie bisher haben wir diese Muster mit Erläuterungen auf unserer Interseite www.palliativ-rissen.de/formulare zum Download bereitgestellt.
Wir sind sehr gespannt, wie die Rechtsprechung sich in dieser so wichtigen Frage weiterentwickeln wird.
20.12.2017