Neuerungen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht


Im Mittelpunkt der neuen Patientenverfügung steht die Frage, wie weit Ärzte gehen sollen, um das Leben zu erhalten. Durch eine Entscheidung im Sommer 2016 ist es ab jetzt nötig, so weitreichende und dabei genaue Bestimmungen wie möglich zu treffen.


Der bisher einfache Passus „keine lebensverlängernde Maßnahmen“ zu wünschen, genügt nicht mehr. Die Patientenverfügung muss nun konkretisiert werden durch exemplarische Auflistungen, in welcher Krankheitssituation welche Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht werden.

Wir danken unserem neuen Rechtsberater Herrn Rechtsanwalt Philipp Landers, dass er neue Muster von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erstellt und diese bereits auch in einer Veranstaltung im September 2017 vielen Fördervereinsmitgliedern erläutert hat. Wie bisher haben wir diese Muster mit Erläuterungen auf unserer Interseite  www.palliativ-rissen.de/formulare  zum Download bereitgestellt.

Wir sind sehr gespannt, wie die Rechtsprechung sich in dieser so wichtigen Frage weiterentwickeln wird.
20.12.2017

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