Neuerungen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Im Mittelpunkt der neuen Patientenverfügung steht die Frage, wie weit Ärzte gehen sollen, um das Leben zu erhalten. Durch eine Entscheidung im Sommer 2016 ist es ab jetzt nötig, so weitreichende und dabei genaue Bestimmungen wie möglich zu treffen.
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